Verwaltung von Wohnungseigentum
Unser Service
Unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Broocks Hausverwaltung gewährleistet durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschafts- und Sondereigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei werden wir alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.
In Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als ganzes betreffen, werden wir dieser rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben. Dies bezieht sich auch auf die Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.
Unsere Leistungen
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
- Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
- Erstellung der Wohngeldabrechnungen.
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes.
- Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
- Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände der Gemeinschaft.
- Entgegennahme und Abführung der Gelder im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind.
- Abschluß von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z. B. bei der Kündigung von Verträgen).
- Abschluß und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch die Eigentümerversammlung beschlossen wurden.
- Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit.
- Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung.